Praxistipps

Massen und Gewichte

Massen und Gewichte

Die Fahrsicherheit eines Wohnwagen-Gespanns oder Wohnmobils hängt maßgeblich von der Einhaltung der zulässigen Massen und Gewichte des Freizeitfahrzeugs ab. Daher sind die folgenden Kilogramm-Angaben im Fahrzeugschein unbedingt einzuhalten:

Technisch zulässige Gesamtmasse

Die technisch zulässige Gesamtmasse (im Fahrzeugschein unter F.1) bezeichnet das maximale Gewicht, das ein Wohnwagen, Wohnmobil oder Zugfahrzeug erreichen darf, und zwar inklusive Beladung, Personen und aller mitgeführten Gegenstände und Flüssigkeiten. Bei Zugfahrzeugen für Wohnwagen ist zu beachten, dass die Stützlast des Wohnwagens in die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs einzurechnen ist. Beim Beladen des Zugfahrzeugs muss also noch genügend Spielraum für die Stützlast des Wohnwagens bleiben.

Achslast

Die Achslast gibt Auskunft über die maximale Belastungsmöglichkeit der einzelnen Achsgruppen. Die maximalen Werte finden sich im Fahrzeugschein unter 7.1 (Vorderachslast), 7.2 (1.Hinterachse) und 7.3 (2. Hinterachse, falls vorhanden). Auch diese Gewichtsangaben dürfen nicht überschritten werden.

Technisch zulässige Anhängelast gebremst

Die Technisch zulässige Anhängelast gebremst (im Fahrzeugschein unter O.1) gibt an, welche technisch zulässige Gesamtmasse ein Anhänger mit eigenem Bremssystem - in diesem Fall ein Wohnwagen - für das bezeichnete Zugfahrzeug maximal haben darf.

Technisch zulässige Anhängelast ungebremst

Die Technisch zulässige Anhängelast ungebremst (im Fahrzeugschein unter O.2) gibt an, welche technisch zulässige Gesamtmasse ein Anhänger ohne eigenes Bremssystem für das bezeichnete Zugfahrzeug maximal haben darf.

Stützlast

Die Stützlast gibt an, mit welchem Gewicht die Deichsel des Wohnwagens auf dem Kugelkopf der Anhängekupplung am Zugfahrzeug aufliegt. Vereinfacht ausgedrückt: Mit wieviel Gewicht sich der Anhänger auf das Zugfahrzeug stützt. Die Stützlast eines Wohnwagens findet sich nicht im Fahrzeugschein. Angaben dazu finden sich in den Bedienungsanleitungen des Zugfahrzeugs und des Wohnwagens. Sollten diese beiden Angaben abweichen, ist das niedrigere Gewicht zu wählen. Dieses Gewicht sollte aber im Interesse der Fahrstabilität voll ausgenutzt werden. Beispiel: In den Unterlagen des Zugfahrzeugs steht eine maximale Stützlast von 75 kg, in den Unterlagen des Wohnwagens steht eine Stützlast von 35 kg. Der Wohnwagen sollte so beladen werden, das die Stützlast auf der Anhängekupplung möglichst genau 35 kg, jedoch nicht mehr, beträgt.

Sonderfall: Masse des im Betrieb befindlichen Fahrzeugs

Die Masse des im Betrieb befindlichen Fahrzeugs (Leermasse im Fahrzeugschein, falls vorhanden unter G) bezeichnet das Leergewicht des Fahrzeugs. Die Angabe im Fahrzeugschein kann von dem tatsächlichen Leergewicht mit allen fest eingebauten Extras und Sonderzubehör abweichen. Denn das Leergewicht des Wohnwagens oder des Wohnmobils wird vom Hersteller ab Werk angegeben. Dabei werden keine nachträglich montierten Sondereinbauten berücksichtigt. Wer also noch eine Markise, eine Klimaanlage eine Satellitenantenne, einen Fernseher und weitere gängige Extras in seinem Wohnwagen oder Wohnmobil einbaut, sollte keinesfalls das Gewicht dieser Extras außer Acht lassen. Daher ist es besser, den Wohnwagen oder das Wohnmobil inklusive aller Flüssigkeiten (Kraftstoff, Wasser und Gas) vor der Beladung zu wiegen, um das tatsächliche Gewicht des im Betrieb befindlichen Fahrzeugs zu ermitteln.

Bußgelder

Wohnwagen und Wohnmobile werden von der Polizei vor allem zur Feriensaison verstärkt kontrolliert. Eine Überschreitung der Gewichtsangaben im Fahrzeugschein wird als Übergewicht geahndet. Bei Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts gelten in Deutschland derzeit folgende Bußgelder:

Euro

Punkte

mehr als 5%

10

mehr als 10%

30

mehr als 15%

35

mehr als 20%

95

3

mehr als 25%

140

3

mehr als 30%

235

3